Bekanntmachung der Grundsteuer für das Jahr 2022 der Gemeinde Alfeld

03. Januar 2022: Soweit keine anderslautenden schriftlichen Grundsteuerbescheide zugegangen sind, wird hiermit für das laufende Kalenderjahr 2022 die Grundsteuer in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Grundsteuerpflichtige, die also keinen Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2022 erhalten, haben 2022 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2021 zu entrichten.