Grundstücks- und Geschossflächenermittlung zur Kalkulation von Beiträgen

10. Mai 2023: das von der Gemeinde Alfeld beauftragte Fachbüro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim führt ab der 21. Kalenderwoche, also ab 22.05.2023 im Gemeindegebiet Vermessungen und Bestandserfassungen der vorhandenen Geschossflächen durch.

Eine aktuelle Erfassung ist erforderlich, um die Grundlagen für die rechtssichere Kalkulation der zukünftigen Herstellungsbeiträge der Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtung zu ermitteln. Darüber hinaus werden diese Unterlagen auch für eventuelle künftige Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen der öffentlichen Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde benötigt.

 

Für diese so genannten Globalberechnungen müssen von allen angeschlossenen und anschließbaren Grundstücken die tatsächlichen Geschossflächen ermittelt werden. Darunter fallen auch Flächen, die nicht baugenehmigungspflichtig sind und für die deswegen bei der Gemeinde keine Unterlagen vorliegen. Da die zuletzt durchgeführten Erhebungen schon längere Zeit zurückliegen und in der vergangenen Zeit eine Fülle von Rechtsprechungsänderungen eingetreten sind, müssen diese Arbeiten nun vorgenommen werden.

 

Bei den betroffenen Grundstücken werden sämtliche beitragspflichtige Gebäude- und Geschossflächen vor Ort in den Außenmaßen erfasst. Bei Keller-, Dachgeschossen und Nebengebäuden sind evtl. auch Messungen im Inneren des Gebäudes erforderlich. Die Arbeiten werden durchschnittlich 15 Minuten pro Gebäude in Anspruch nehmen.

 

Die Vermessungsarbeiten werden von Herrn Steiner vorgenommen (siehe Foto in der untenstehenden Bekanntmachung). Herr Steiner ist mit einem Dienstausweis der Gemeinde Alfeld ausgestattet.

 

Für die Aufmessarbeiten entstehen Ihnen keine separaten Kosten.

 

Aus organisatorischen Gründen ist eine vorherige Terminvereinbarung leider nicht möglich. Sollte Herr Steiner auf Ihrem Grundstück niemanden antreffen, wird ein Informationsblatt mit Kontaktdaten in den Briefkasten gelegt, damit Sie einen Termin vereinbaren können.

 

Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten bzw. Auswertung der Daten erhalten Sie von der Gemeinde ein Schreiben mit einer Kopie des Aufmaßes über die erfassten Grundstücks- und Geschossflächen sowie einer Erläuterung, nach welchen Kriterien die Flächen erfasst wurden. In diesem Schreiben werden auch Anhörungstermine mitgeteilt, in denen die Gelegenheit besteht, Unklarheiten zu besprechen.

 

Bitte gestatten Sie Herrn Steiner Zutritt zu Ihrem Grundstück und zu den Gebäuden, erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte und lassen Sie die Vermessung durchführen. Falls auf Ihrem Grundstück Vermietungen vorliegen, bitten wir Sie, Ihre/Ihren Mieter über die beabsichtigten Vermessungsarbeiten zu informieren.

 

Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Yvonne Gelnder-Lauth

1. Bürgermeisterin

 

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Kremer unter der Telefon-Nr. 09151 / 8383-16 zur Verfügung.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Kremer, Andreas
Leitung der Finanzverwaltung, Kämmerei
09151 83 83 16 09151 83 83 83 OG/Zimmer 9